Ich bin Heilpraktikerin - Bereich Physiotherapie - und kann Sie deshalb im Direktzugang physiotherapeutisch behandeln. D.h., Sie brauchen hierfür keine Verordnung vom Arzt.
Zusätzlich habe ich im September 2017 meine Prüfung in Funktioneller Osteopathie abgelegt. Ich bin Mitglied im Berufsverband Funktionelle Osteopathie (bvFO) und bei den gesetzlichen Krankenkassen, die ihren Mitgliedern Osteopathie bezuschussen, gelistet. D.h. Sie können eine Privatverordnung über Osteopathische Behandlung Ihres Arztes gemeinsam mit meiner Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen und bekommen eine Erstattung. (Am besten Sie erkundigen sich zuvor bei Ihrer Kasse, ob und wieviel diese für osteopathische Behandlungen erstattet)
Auch Privatpatienten, die eine Osteopathische Behandlung haben möchten, sollten sich zuvor eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung ihres Arztes ausstellen lassen. Da ich weder Ärztin noch Voll-Heilpraktikerin bin, darf ich -trotz bester und gleichwertiger Ausbildung- nicht ohne eine solche Bescheinigung/Verordnung osteopathisch arbeiten.... Das ist die momentane Rechtslage.
Rufen Sie mich doch einfach an oder schreiben mir eine mail für eine Beratung.